Unser Service Angebot

Bei uns müssen Sie nicht mehr Hilfe als nötig in Anspruch nehmen. Nachfolgend werden die Grundleistungen und die Zuatzeistungen aufgeführt.

Grundleistungen im Servicevertrag

  • Bereitstellung der Notrufanlage und der 24-Stunden-Rufbereitschaft durch unsere Betreuungsgesellschaft (Festnetzanschluss wird benötigt; nicht inbegriffen)
  • Betreuung bei vorübergehenden Erkrankungen oder Unwohlsein
  • Beratung bei Alltagsproblemen
  • Unterstützung bei Behördenangelegenheiten und Anträgen
  • Vermittlung von Pflegeleistungen und Menüdienst
  • Kaffeenachmittage
  • Sommer- und Weihnachtsfeste
  • Freizeitangebote: Vielseitiges Veranstaltungsprogramm z.B.: Kreatives, kulturelle Angebote, Bibliothek und Literatur, Spaziergänge, Sitzgymnastik, Reha-Sport, Tea Time (z.T. kostenpflichtig)
  • Reinigung aller Gemeinschaftsräume

Wahlleistungen - z.T. kostenpflichtig

  • Mittagsmenüs
  • Einkaufsfahrten
  • Kaffee-Nachmittag
  • Familienfeiern und Geburtstagsfeste
  • Einzugshilfe
  • Wohnungsreinigung
  • Hausmeisterdienste
  • Blumen- und Pflanzenpflege

Rechtlicher Hinweis:

Der Vermieter und der Anbieter von Serviceleistungen (Betreibergesellschaft) sind verschiedene Unternehmen bzw. Personen, die rechtlich und wirtschaftlich selbstständig sind. Die Mietverträge über Wohnraum unterliegen ausschließlich deutschem Mietrecht.
Der Abschluss eines Mietvertrags erfordert den Abschluss eines Servicevertrags. Der Servicevertrag umfasst keine medizinischen Pflege- oder Betreuungsleistungen, sondern nur allgemeine Unterstützungsleistungen nach dem vorstehenden Leistungsangebot. Verträge über medizinische Pflege- oder Betreuungsleistungen sind unabhängig vom Mietvertrag und vom Servicevertrag mit einem ambulanten Pflegedienst zu schließen.

Ein unverbindliches Angebot eines regionalen Anbieters finden sie unter „Ambulantes Pflegeangebot“.

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Beratung und Unterstützung
Gemeinsame Nachmittage
Freude am Garten
Kaffee + Kuchen