Bei uns müssen Sie nicht mehr Hilfe als nötig in Anspruch nehmen. Nachfolgend werden die Grundleistungen und die Zuatzeistungen aufgeführt.
Der Vermieter und der Anbieter von Serviceleistungen (Betreibergesellschaft) sind verschiedene Unternehmen bzw. Personen, die rechtlich und wirtschaftlich selbstständig sind. Die Mietverträge über Wohnraum unterliegen ausschließlich deutschem Mietrecht.
Der Abschluss eines Mietvertrags erfordert den Abschluss eines Servicevertrags. Der Servicevertrag umfasst keine medizinischen Pflege- oder Betreuungsleistungen, sondern nur allgemeine Unterstützungsleistungen nach dem vorstehenden Leistungsangebot. Verträge über medizinische Pflege- oder Betreuungsleistungen sind unabhängig vom Mietvertrag und vom Servicevertrag mit einem ambulanten Pflegedienst zu schließen.
Ein unverbindliches Angebot eines regionalen Anbieters finden sie unter „Ambulantes Pflegeangebot“.
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